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Rund um die Aufnahme

Rund um die Aufnahme

Was muss ich tun, wenn ich selbst oder nahe Angehörige in ein Pflegeheim aufgenommen werden wollen?
Lassen Sie sich zuerst beraten, informieren Sie sich! In einem Pflegeheim, in der Sozialabteilung einer Bezirksverwaltungsbehörde, beim Entlassungsmanagement eines Krankenhauses, im Pflegeservicezentrum des Landes NÖ, bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin, Ihrem Gemeindeamt etc. Kommen Sie ins Heim Ihrer Wahl, machen Sie sich persönlich ein Bild! Nutzen Sie das Angebot der Tagespflege/Tagesbetreuung.

Welche Formulare sind für einen Aufnahmeantrag erforderlich und wo bekomme ich diese?
Für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist ein offizieller Antrag notwendig. Dazu benötigen Sie die Formulare Heimantrag Ärztlicher Bericht und das Formblatt „Indikationsliste“ Diese Formulare erhalten Sie

  • auf den Internetseiten jedes Pflegeheimes
  • auf der Landeshomepage
  • in Ihrem Gemeindeamt
  • in jedem NÖ Landesklinikum
  • bei allen Sozialstationen in NÖ (Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe)
  • bei der Bezirkshauptmannschaft (Sozialabteilung)
  • bei den Sozialämtern der Statutarstädte



Wer muss welches Formular ausfüllen?
Der Heimantrag wird entweder vom zukünftigen BewohnerIn oder den Angehörigen ausgefüllt, und muss vom/von der BürgermeisterIn der Wohnsitzgemeinde mit Unterschrift versehen werden.

Das Formblatt „Ärztlicher Bericht“ ist vom Hausarzt/Hausärztin bzw. behandelnden Arzt/Ärztin auszufüllen. Ihr/e Arzt/Ärztin, auch jene im Krankenhaus, hilft Ihnen sicher gerne beim Ausfüllen des ärztlichen Befundes und der Indikationsliste. Bringen Sie den Aufnahmeantrag bereits zu Ihrem Erstgespräch ins Heim mit.

Das Formblatt „Indikationsliste“ kann vom Hausarzt/Hausärztin oder behandelndem Arzt/Ärztin, MitarbeiterInnen eines mobilen Pflegedienstes, vom zukünftigen BewohnerIn oder Angehörigen ausgefüllt werden.

Wo können diese Formulare abgegeben werden?
Beim Wohnsitzgemeindeamt, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder direkt im Heim.

Wer vergibt freie Heimplätze?
Die Vergabe eines Heimplatzes erfolgt durch die für den Hauptwohnsitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Sozialabteilung). Die Behörde nimmt Kontakt mit dem Wunschheim auf und stimmt eine Aufnahme ab.

Nach welchen Kriterien erfolgt eine Aufnahme?
In der Regel werden nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, das 60. Lebensjahr überschritten haben und zumindest Pflegegeld der Stufe 4 beziehen, aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen und im Rahmen von Sonderformen der Pflege kann von diesen Voraussetzungen Abstand genommen werden. Die Dringlichkeit wird anhand der Bewertung der „Indikationsliste“ festgestellt. Sind gerade keine Heimplätze frei oder liegen viele Anträge vor, werden diese in einer Vormerkliste (Warteliste bei Bezirksverwaltungsbehörde) gereiht.

Kann man „auf Probe“ in einem Pflegeheim aufgenommen werden?
Für jeden stationären Aufenthalt ist ein Aufnahmeverfahren (wie oben beschrieben) notwendig. Es gibt aber die Möglichkeit der Kurzzeitpflege von einer Woche bis zu sechs Wochen. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist immer freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

Was ist ein Heimvertrag, was regelt er?
Bei Aufnahme ins Heim wird mit jedem BewohnerIn ein Heimvertrag (privatrechtlicher Vertrag) abgeschlossen, der sowohl die Rechte und Pflichten des Heimträgers (Land NÖ) als auch die der BewohnerInnen regelt.

Die wichtigsten BewohnerInnenrechte sind das Recht auf Selbstbestimmung, Beratung und Beschwerde, auf respektvolle Behandlung und Achtung der Privat- und Intimsphäre, das Recht auf Information (Einsicht in Dokumentation), konfessionelle Freiheit, das Recht auf Seelsorge und Sterbebegleitung.